Teilnahmebedingungen Volvo E-Live Experience
-
VeranstalterVeranstalter der Volvo E-Live Experience ist die Volvo Car Germany GmbH mit Sitz in der Siegburger Str. 229, 50679 Köln.
-
TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die im Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheins der Klasse B sind und direkt von uns angeschrieben werden. Bei Fahrzeugübernahme erhält die Volvo Car Germany GmbH Einsicht in den Führerschein des/der Teilnehmers/-in. Mehrfachteilnahmen einer Person sind unzulässig. Die Teilnahme ist mit keinerlei Kosten verbunden und nicht an den Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung gebunden.
-
TeilnahmeTeilnahmezeitraum ist vom 20.07. bis zum 22.08.2022. Eine Person kann an der Aktion teilnehmen, indem sie einen Terminslot für eine 6-tägige Probefahrt mit dem Volvo C40 oder dem Volvo XC40 Recharge Pure Electric auswählt, anschließend das Anmeldeformular unter https://www.mobile-studio.de/volvo/volvo-e-live- 2.0/2022 vollständig ausfüllt und mittels des Buttons „Jetzt Probefahrt buchen“ abschickt. Die Verfügbarkeit der Probefahrten richtet sich nach der Fahrzeuganzahl und ist entsprechend begrenzt auf höchstens 60 Probefahrten. Die Fahrten werden nach dem „first come – first serve“ Prinzip vergeben. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Kontaktdaten selbst verantwortlich. Mitarbeiter der Volvo Car Germany GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
-
Umfang der TeilnahmeDie Volvo Car Germany GmbH stellt den Teilnehmern für einen Zeitraum von 6 Tagen ein vollelektrisches Volvo Recharge Modell zur Verfügung.
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur termingerechten Abholung und Abgabe des Fahrzeugs bei der Volvo Car Germany GmbH in der Siegburger Str. 229, 50679 Köln.
Die Abholung der Fahrzeuge kann mittwochs zwischen 9 und 16 Uhr erfolgen, die Abgabe ist am darauffolgenden Montag zu den gleichen Zeiten möglich. Eine Nutzung über den 6-tägigen Zeitraum hinaus ist nicht gestattet. Alle anfallenden Kosten einer durch den Teilnehmer verschuldeten späteren Rücklieferung trägt der Teilnehmer selbst. -
Ordnungsgemäßer Rückgabezustand
- mindestens zu 85% aufgeladene Batterie
- die Ladekarte des Fahrzeugs befindet sich im Handschuhfach
- das Fahrzeug befindet sich innen und außen im Ursprungszustand
Bei starken Abweichungen der hier aufgeführten Punkte behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00€ für das Laden und Reinigen des Fahrzeugs zu erheben. -
AbwicklungMit Antritt der Fahrt erklärt der/die Teilnehmer/-in, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel sowie von innen und außen gereinigt übernommen zu haben. Die Fahrt unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist ausgeschlossen. Während der Probefahrt gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Verstößen gegen diese Regelung ist die Volvo Car Germany GmbH berechtigt den/die Teilnehmer/-in von der Probefahrt auszuschließen.
Das Fahrzeug ist vor der Rückgabe auf einen Akkustand von mindestens 85 % zu laden und muss innen und außen gereinigt übergeben werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die mit dem Fahrzeug übergebene Ladekarte im Handschuhfach des Fahrzeugs zu hinterlegen ist und sich Volvo vorbehält, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin die Kosten des Mehraufwands durch eine nicht ordnungsgemäße Rückgabe (z.B. starke Verschmutzung, fehlende Ladekarte, Rückgabe des Fahrzeugs mit niedrigem Akkustand) wie oben beschrieben in Rechnung zu stellen. -
Haftung und VersicherungDie Teilnehmer der Aktion verpflichten sich, während ihrer Probefahrt alle Vorschriften des Straßenverkehrs zu beachten. Sie sind darüber informiert, dass sie bei von ihnen schuldhaft verursachten Unfällen für alle Folgen persönlich verantwortlich sind. Für das Probefahrzeug besteht eine Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindesthaftsumme. Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung. Bei schuldhaftem Verhalten des Fahrers sieht diese Versicherung eine Selbstbeteiligung von 1.000,00 EUR je Schadenereignis vor. Die Teilnehmer verzichten ausdrücklich auf etwaige Ansprüche und/oder Rückgriffe – gleich welcher Art – aus oder in dem Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion, insbesondere gegen:
-
die Volvo Car Germany GmbH sowie ihre Organe, Mitarbeiter und die von ihr beauftragten Dienstleister ehen
-
Behörden und andere Personen, die mit Organisation oder Veranstaltung in Verbindung stehen
Dieser Verzicht gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der genannten Institutionen bzw. deren Beauftragten. Sämtliche Folgekosten (wie z.B. Reparaturen oder Bußgeldbescheide), die durch die Teilnahme an der Volvo E-Live entstehen können und nicht durch die o.g. Versicherungen abgedeckt sind, sind vom/von der Teilnehmer/-in selbst zu tragen. Auf Anfrage von Ordnungs- und Strafverfolgungsorganen gibt die Volvo Car Germany GmbH – im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen – personenbezogene Daten des/der Teilnehmers/-in an die Behörden weiter. Werden wegen eines innerhalb der Probefahrt begangenenVerkehrsverstoßes Kostenbeträge oder Bußgelder gegen die Volvo Car Germany GmbH festgesetzt, kann die Volvo Car Germany GmbH die Erstattung des jeweiligen Betrages vom/von der Teilnehmer/-in verlangen. Zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen entsprechende Bescheide ist die Volvo Car Germany GmbH nicht verpflichtet. Das Gleiche gilt für Straßenbenutzungsgebühren jeglicher Art. Während der gesamten Probefahrt sind die Beauftragten des Veranstalters den teilnehmenden Fahrern/-innen und Begleitpersonen gegenüber weisungsbefugt. Sie erklären sich hiermit einverstanden, dass Ihre Fahrdaten (bspw. Fahrtbeginn/- ende, Nr. des Fahrzeugs) zum Zwecke der möglichen Haftung im Schadensfall erfasst werden. Bei einer Verkehrswidrigkeit werden Ihnen die relevanten Unterlagen zugeschickt und Sie übernehmen etwaiges Bußgeld. -
-
Rechtsweg / BarauszahlungEine Barauszahlung des Wertes oder ein Tausch ist nicht möglich. Die Teilnahme ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Aktion kann von der Volvo Car Germany GmbH jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. Von dieser Möglichkeit macht die Volvo Car Germany GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation, Unwetter oder Fehler in der Hard- und/oder Software), aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Probefahrt nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten des/der Teilnehmers/-in verursacht wird, kann die Volvo Car Germany GmbH von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
-
SonstigesSämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen gilt die Übergabevereinbarung, welche dem/der Teilnehmer/-in im Erfolgsfall ausgehändigt werden. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.